Rechtsprechung
BFH, 25.08.1998 - II B 71/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Einheitswert eines Grundstücks - Nebenkostenpauschale - Berechnung der Jahresrohmiete - Vertretungszwang
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 S. 1, 2
Vertretungszwang; nachträgliche Genehmigung der Prozessführung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 334
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.10.1993 - II B 112/93
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichteinhaltung des …
Auszug aus BFH, 25.08.1998 - II B 71/98
Sie kann deshalb nur wirksam werden, wenn sie innerhalb der Beschwerdefrist erfolgt (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651).
- BFH, 18.05.1999 - III B 159/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Soweit die Klägerin geltend macht, die Revision sei zuzulassen, weil hier das Recht in einem Maße verletzt sei, daß ohne Überprüfung ihres Einzelfalles durch das höchste Steuergericht die Steuergerechtigkeit insgesamt Schaden erleiden würde, vermag dies eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht zu rechtfertigen (BFH-Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334).Auch insoweit erschöpft sich die Bedeutung der Sache in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalles, ohne das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts zu berühren (s. auch hierzu den o.g. Beschluß in BFH/NV 1999, 334).
- BFH, 01.04.2009 - II B 153/08
Außerordentliche Beschwerde - Vertretungszwang beim BFH - Postulationsfähigkeit …
Vielmehr hätte die Beschwerdeeinlegung durch den postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten wiederholt werden müssen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651; vom 25. August 1998 II B 71/98, BFH/NV 1999, 334, …und vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634). - BFH, 28.01.2002 - V B 39/01
Betriebsaufspaltung; umsatzsteuerliche Organschaft
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei Betriebsaufspaltung Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft (Organgesellschaft) die für deren Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet (…vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 119/98, BFH/NV 1999, 684; vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129), sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung auch durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes --UStG-- 1991).
- BFH, 11.06.1999 - V B 168/98
Bezeichnung des Klagebegehrens; grundsätzliche Bedeutung
Eine Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (mehr), wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage bereits geklärt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334;… Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 24, 36, m.w.N.). - BFH, 22.11.2001 - V B 141/01
Betriebsaufspaltung; Organschaft
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei Betriebsaufspaltung Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft (Organgesellschaft) die für deren Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 119/98, BFH/NV 1999, 684; vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129), sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung auch durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG 1991). - BFH, 17.12.1999 - VII R 91/99
Ordnungsgemäße Vertretung - Einlegung der Revision - Unwirksamkeit von …
Die darin liegende Genehmigung der Prozesshandlungen des Klägers kann allenfalls für die Zukunft wirken und hat daher für die Zulässigkeit des Rechtsmittels keine Bedeutung mehr, wenn sie wie hier erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ausgesprochen wird (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 25. August 1998 II B 71/98, BFH/NV 1999, 334).
Rechtsprechung
BFH, 26.08.1998 - V B 67/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Mehrfamilienhaus - Vermietung der Wohnungen - Amerikanisches Wohnungsamt - Mitglieder der US-Streitkräfte - Vorsteuerabzug aus Gebäudeherstellung - Steuerfreie Vermietung
- Judicialis
UStG § 15 Abs. 2; ; UStG § 26 Abs. 5 Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a; ; UStG § 15; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 3 S. 3
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 334
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 29.02.1996 - C-110/94
Inzo / Belgischer Staat
Auszug aus BFH, 26.08.1998 - V B 67/98
Mit der am 27. April 1998 eingelegten Beschwerde beantragt die Klägerin Zulassung der Revision mit der Begründung: "Nach einem Urteil des EuGH ... C 110/94 vom 29.2.1996 kommt es für den Vorsteuerabzug nicht auf die später erzielten Umsätze an, sondern entscheidend ist, was ernsthaft beabsichtigt ist. - EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
Auszug aus BFH, 26.08.1998 - V B 67/98
Sinngemäß macht sie dazu geltend, die Rechtsauffassung, wonach für den Vorsteuerabzug auf die tatsächliche Erstverwendung abzustellen sei, stehe im Widerspruch zur EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, Ghent Coal Terminal NV, Recht der Internationalen Wirtschaft 1998, 245, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 149).
Rechtsprechung
BFH, 25.08.1998 - II B 55/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - Unzutreffende Tatsachenfeststellung des FG
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2, 3
Divergenz; Abweichung von RFH-Entscheidungen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 334
Rechtsprechung
BFH, 25.08.1998 - V B 11/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Organschaft - Besteuerungsgrundlagen der GmbH - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsaufspaltung - Wirtschaftliche Eingliederung - Besitzunternehmer - Organgesellschaft - Betriebsgesellschaft - Vermietung eines Betriebsgrundstücks
- Judicialis
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 334
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.09.1993 - V R 124/89
Organschaft bei Betriebsaufspaltung
Auszug aus BFH, 25.08.1998 - V B 11/98
Das ist der Fall, wenn das Grundstück für die Umsatztätigkeit der Organgesellschaft besonders gestaltet, ihrem Betriebsablauf angepaßt und dafür nach Lage, Größe, Bauart und Gliederung besonders zugeschnitten, d.h. geeignet ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129). - BFH, 26.03.1990 - V B 154/88
Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung …
Auszug aus BFH, 25.08.1998 - V B 11/98
Soweit der Kläger geltend macht, die Revision sei für ihn von finanziell wesentlichem Interesse, vermag dieser Vortrag eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluß vom 26. März 1990 V B 154/88, BFH/NV 1991, 749).
- BFH, 28.01.2002 - V B 39/01
Betriebsaufspaltung; umsatzsteuerliche Organschaft
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei Betriebsaufspaltung Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft (Organgesellschaft) die für deren Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet (…vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 119/98, BFH/NV 1999, 684; vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129), sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung auch durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes --UStG-- 1991). - BFH, 11.06.1999 - V B 168/98
Bezeichnung des Klagebegehrens; grundsätzliche Bedeutung
Eine Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (mehr), wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage bereits geklärt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334;… Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 24, 36, m.w.N.). - BFH, 22.11.2001 - V B 141/01
Betriebsaufspaltung; Organschaft
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei Betriebsaufspaltung Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft (Organgesellschaft) die für deren Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 119/98, BFH/NV 1999, 684; vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129), sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung auch durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG 1991). - BFH, 18.05.1999 - III B 159/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Soweit die Klägerin geltend macht, die Revision sei zuzulassen, weil hier das Recht in einem Maße verletzt sei, daß ohne Überprüfung ihres Einzelfalles durch das höchste Steuergericht die Steuergerechtigkeit insgesamt Schaden erleiden würde, vermag dies eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht zu rechtfertigen (BFH-Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334).